Seit Mitte 2024 und mit verbindlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2025 gab es wesentliche Änderungen in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) verschiedener deutscher Kfz-Versicherer, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Fahrzeugen auf Rennstrecken. Diese Änderungen betreffen vor allem die Abgrenzung zwischen dem klassischen Kfz-Haftpflichtschutz und der sogenannten Motorsporthaftpflichtversicherung, wie sie in § 5d des geänderten Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) vorgesehen ist.

Bisher war der Versicherungsschutz bei motorsportähnlichen Veranstaltungen wie Trackdays oder Fahrsicherheitstrainings meist pauschal ausgeschlossen. Mit der aktuellen Anpassung der AKB (z. B. bei der VHV ab dem 2. Mai 2024) wird nun differenzierter geregelt:

1. Haftpflichtversicherung:
Ein Ausschluss greift künftig nur dann, wenn für eine Veranstaltung bereits eine spezielle Motorsporthaftpflichtversicherung besteht.
Heißt: Gibt es keine solche separate Absicherung, bleibt der Schutz über die reguläre Kfz-Haftpflicht auch bei Rennstreckenevents bestehen.

2. Nachweispflicht:
Neu ist eine verschärfte Obliegenheit: Versicherungsnehmer müssen bei Nutzung von Rennstrecken oder motorsportähnlichen Events nachweisen können, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Fehlt dieser Nachweis, kann der Versicherer im Schadenfall Regress fordern – selbst wenn er zunächst leistet. Diese Regelung ist z. B. in Abschnitt D.1.2.2 der neuen AKB verankert.

3. Kaskoversicherung:
Bei der Teil- und Vollkasko bleibt es hingegen meist beim Ausschluss. Selbst bei touristischer Nutzung von Rennstrecken (z. B. Nordschleife) leisten viele Versicherer nicht – wie ein Urteil des OLG Saarbrücken vom Februar 2025 (Az. 5 U 119/23) bestätigt.

Was bedeutet das für Sie als Mandanten?

Die Änderungen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit:

  • Wir weisen unsere Mandanten, die an Trackdays, Fahrsicherheitstrainings oder ähnlichen Events teilnehmen, auf mögliche Versicherungslücken hin.

  • Wir empfehlen gegebenenfalls eine Motorsporthaftpflicht, Trackday-Versicherung oder eine motorsportspezifische Kaskolösung.

Seit einigen Jahren bestehen hierfür mehrere Kooperationen mit spezialisierten Anbietern für Motorsportversicherungen – mit passenden Lösungen für Fahrer, Veranstalter und Hobbyfahrer.

Wichtig:

Die neuen Regelungen gelten verbindlich für alle Verträge ab dem 1. Januar 2025. Prüfen Sie daher Ihre bestehenden Policen - wir übernehmen das kostenfrei für Sie

Für Rückfragen steht Ihnen unser Service gerne zur Verfügung:
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