Hier nur ein Auszug aus unserem verbesserten Leistungskatalog:
- Angehörige des Partners zählen nun auch zu den Risikopersonen, egal ob Sie verheiratet sind oder nicht
- Impfunverträglichkeit ist nun ohne Einschränkungen ein Reiserücktritts- bzw. Abbruchgrund
- Beim Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchgrund: Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ist nun keine Zustimmung des Arbeitsamts mehr notwendig
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen ist als neuer Reiserücktritts- bzw. Abbruchgrund hinzugekommen
- Beim Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchgrund: Bei Schaden am Eigentum gilt ein Schaden bereits ab 2.500 € als erheblich (Leitungswasserschäden und Elementarschäden inklusive)
- Die Kündigungsfrist unserer Jahresreiseversicherungen wird von drei Monaten auf einen Monat reduziert
Die Abschlussfrist verlängert sich auf spätestens vier Tage nach Buchung
Das sind Argumente für unseren Service.
Wir erklären Ihnen gerne alles ausführlicher und beraten Sie persönlich.
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