Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in der Ukraine erhalten auch wir die ersten Anfragen bezüglich des Versicherungsschutzes für Fahrzeuge mit Zulassung in der Ukraine.
Die wichtigsten Informationen haben wir nachstehend für Sie zusammengestellt.

Einreisenden nach Deutschland aus der Ukraine ohne gültige „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ (IVK) bzw. ohne gültigen KH-Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Zulassung in der Ukraine.

Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per PKW nach Deutschland. Darunter sind Fahrzeuge, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ (besser bekannt als „Grüne Karte“) oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hat jedoch entschieden, dass die deutschen Versicherer mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland übernehmen, um damit das Fahren auf deutschen Straßen zu ermöglichen. In dieser humanitären Notlage wollen die deutschen Versicherer dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essentielle konzentrieren können.

„Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden daher von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden. Fahrer der ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31.05.2022. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin wenden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Die liegt für Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Verschiedene Versicherer ermöglichen Sondereinstufungen für Betroffene, die ihr Fahrzeug in Deutschland zulassen und versichern wollen. Betroffenen, die ihr Fahrzeug trotz obiger Regelung in Deutschland zulassen und versichern wollen und keinen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) nachweisen können, können wir daher eine Sondereinstufung anbieten.

Versicherungsschutz für deutsche Fahrzeuge in der Ukraine

Die Ukraine gehört zum Geltungsbereich der IVK (internationale Versicherungskarte), die Deutschen Versicherer bieten grundsätzlich Versicherungsschutz in KH und Kasko. Allerdings gelten gem. AKB die Ausschlüsse Krieg, innere Unruhe und Maßnahmen der Staatsgewalt (mittelbar und unmittelbar) bei Kasko, Schutzbrief, Insassenunfall und Fahrerschutz in allen Produktlinien. Die Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen gilt nur innerhalb der EU-Staaten und ist insofern ohnehin ausgeschlossen.

Versicherungsschutz für deutsche Fahrzeuge in Russland

Für Russland gelten meist die bestehenden Regelungen – insofern besteht im europäischen Teil Russlands Versicherungsschutz. Auch wenn dort derzeit kein direktes Kriegsgeschehen stattfindet, gelten dort weiterhin ebenfalls die Ausschlüsse Krieg, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt (mittelbar und unmittelbar) bei Kasko, Schutzbrief, Insassenunfall und Fahrerschutz bei den meisten Versicherern.

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