.......die Kraftfahrer müssen sich den klimatischen Wetterverhältnissen anpassen!
Was heißt das?
Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.
Profiltiefe und Alter der Reifen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Jedoch sollte man für eine sichere Fahrt mindestens 4mm Profiltiefe haben. Aufgrund der Konsistenz des Gummis, empfiehlt sich ein Reifentausch alle 6 Jahre.
Ganzjahresreifen
Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Reifen mit der M+S-Kennzeichnung gelten ab dem 01.10.2024 nicht mehr als Winterreifen. Ohne diese Kennzeichnungen handelt es sich um Sommerreifen.
Bußgelder bei Missachtung
Fahren ohne Winterreifen kann teuer werden: Es droht ein Bußgeld von 60 Euro, bei Behinderung anderer sogar 80 Euro, zuzüglich eines Punktes in Flensburg. Fahrzeughaltern können ebenfalls 75 Euro Bußgeld und ein Punkt drohen. Motorräder und Ausnahmen Motorräder und einige Nutzfahrzeuge wie landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
ACHTUNG:
Wenn man gegen die Winterreifenpflicht verstößt und dies in Verbindung mit einem Unfall kausal im Zusammenhang bringt, kann dies negative Folgen für den Versicherungsnehmer haben!